Vom Naturschutzrecht ins Jagdgesetz

Die Steiermark stellt das Prädatorenmanagement neu auf - Die Steiermark arbeitet derzeit an einer grundlegenden Neuregelung des Prädatorenmanagements. Künftig sollen bestimmte Tierarten wie Fischotter, Wolf oder Luchs nicht mehr ausschließlich im Naturschutzrecht, sondern verstärkt im Jagdgesetz geregelt werden. Ziel ist es, Zuständigkeiten zu bündeln und praxistauglichere Lösungen für Landwirtschaft, Fischerei und Jagd zu schaffen.
Hintergrund der Diskussion sind zunehmende Herausforderungen in vielen Regionen des Landes. Vor allem steigende Prädatorendichten sorgen seit Jahren für Diskussionen zwischen Naturschutz, Fischerei, Landwirtschaft und Behörden. Besonders Teichwirtschaften und Gewässerbewirtschafter berichten immer häufiger von wirtschaftlichen Schäden und schwierigen Rahmenbedingungen.
Mit der geplanten Neuregelung sollen Verfahren vereinfacht, Zuständigkeiten klarer geregelt und regionale Lösungen erleichtert werden. Gleichzeitig bleibt das Thema sensibel, da weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Artenschutz und den Interessen der betroffenen Bewirtschafter gefunden werden muss.
Gemeinsam mit dem Forellenzüchterverband und dem Landesfischereiverband Steiermark , war der Steirische Teichwirte- und Fischzüchterverband in Gespräche mit der Landespolitik zum Thema Fischotter und Prädatorenmanagement eingebunden. Dabei standen insbesondere die Herausforderungen für Fischerei und Teichwirtschaft sowie praktikable Vollzugslösungen im Mittelpunkt.
Gerade aus Sicht der Teichwirtschaft wird seit längerem auf die schwierige Situation hingewiesen. Fischotter und Kormoran stellen viele Betriebe zunehmend vor große Herausforderungen. Während der Fischotter künftig Teil der neuen jagdrechtlichen Regelungen werden soll, bleibt der Kormoran weiterhin im Naturschutzrecht geregelt. Dennoch war auch der Umgang mit Kormoranschäden Teil der fachlichen Gespräche.
Neben wirtschaftlichen Schäden geht es dabei auch um Fragen der Planungssicherheit und um den langfristigen Erhalt einer regionalen Fischproduktion.
Die Diskussion zeigt zugleich, wie eng Fischerei, Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz inzwischen miteinander verbunden sind. Lösungen werden künftig nur im gemeinsamen Austausch zwischen Praxis, Politik und Fachbehörden möglich sein.
Der Steirische Teichwirteverband wurde von der zuständigen Abteilung A10 – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd in den Erarbeitungsprozess eingebunden, um die fachliche Expertise der steirischen Teichwirtschaft einzubringen und an einer praxistauglichen Fischotterverordnung mitzuwirken.
Klar ist jedenfalls: Das Thema Prädatorenmanagement wird die Fischerei und Teichwirtschaft auch in den kommenden Jahren intensiv begleiten.
