Richtlinien, Broschüren

Fischotter Verordnung
Die Entnahme von jährlich 40 Stk. Fischottern ist anhand der Fischotter Verordnung, die seit April 2023 in Kraft ist, geregelt.
Nun gibt es für nicht zäunbare Teichbetriebe (auf landwirtschaftl. Basis, keine Vereine), die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischottern zu erhalten.
Dafür ist ein Antrag beim Land Steiermark zu stellen. Nach erfolgtem Antrag wird ein Termin für die vor Ort Begutachtung vereinbart. Hierbei wird am jeweiligen Teich geschaut, ob das Gelände zäunbar ist, bzw. inwieweit es mit der umliegenden Umgebung durch Gräben und Zu-/Abläufe, verbunden ist.
Bei positiver Begutachtung ist für den Jäger, der die Entnahme durchführen wird, ein Schulungskurs zu absolvieren. Dieser findet je nach Verfügbarkeit bei den Naturwelten Steiermark, in Mixnitz statt.

Kormoran Entnahmeantrag
Es ist möglich, bei nachweisbaren, starken Schädigungen des Fischbestandes durch Kormorane, einen Ausnahmeantrag zur Entnahme zu stellen. Der Zeitraum für den Abschuss richtet sich von 1.10.-15.3. des jeweiligen Kalenderjahres.

Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturanlagen
Sie planen den Bau einer Teichanlage? In den Leitlinien finden Sie Informationen zu Planung, Antragsstellung, Bewilligungsvoraussetzungen, öffentliche Interessen - fremde Rechte, Qualitätszielverordnung und Stand der Technik, AEV Aquakultur.